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Schnellere Genehmigungen für Photovoltaik Freiflächenanlagen

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 einen Erneuerbare Energien-Anteil am Bruttostromverbrauch von 80 % zu erreichen. Um dieses Ziel zu realisieren, muss die aktuelle Kapazität an Solar- und Windenergieanlagen in Deutschland verdreifacht werden*, um den Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken. Weiterhin strebt die Bundesregierung damit an, unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und somit unsere Energiesicherheit zu gewährleisten. 

Um diese Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung im Juli 2022 eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren angekündigt** 

Im Jahr 2021 wurden neue Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 5,26 GW installiert***. Um das Ziel von 80 % Erneuerbarer Energien zu erzielen, muss der Ausbau von Photovoltaik und Windenergie jedoch deutlich schneller vorangehen. Ein schnellerer Ausbau wird in Deutschland jedoch durch langjährige bürokratische Genehmigungsprozesse behindert. 

 

Aktuell dauert es 2-3 Jahre, bis für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage alle Genehmigungen eingeholt und die Planung abgeschlossen ist. Mit einer Verschlankung der bürokratischen Rahmenbedingungen wäre die Entwicklung einer Solaranlage allerdings schon in 12 Monaten zu schaffen.

An welcher Stelle besteht Verbesserungsbedarf bei den Genehmigungsprozessen für Freiflächen-Photovoltaikparks? 

 

Aktualisierung der Bodenpunkte-Katalogisierung 

Bevor ein Solarfreiflächenpark gebaut werden kann, muss die zugehörige Gemeinde zustimmen. In vielen Gemeinden wird die Entscheidung für oder gegen eine PV-Anlage anhand der Frage der Bodenbeschaffenheit der fraglichen Fläche getroffen. Hierbei geht es um die Ertragsfähigkeit von Acker- und Grünland.  

 

Diese Bewertung wird in einigen Bundesländern auf der Grundlage der Boden-/Ackerzahl vorgenommen. Die Bodenzahl beruht jedoch auf Daten von vor ca. 50 Jahren und spiegeln damit nicht unbedingt den tatsächlichen Ertrag der Fläche wider.  

 

Bodenpunkte (Ackerzahl, Bodenpunktzahl)

Die Bodenpunktzahl, Ackerzahl oder Ackerwertzahl ist ein deutscher Index zur geschätzten Bodenqualität von Ackerflächen. Die Skala reicht von 1 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut) und beinhaltet Informationen zu spezifischen Landschaftsmerkmalen wie Temperatur, Niederschlag sowie Hangneigung und Waldschatten. Die Basis der Ackerzahl stammt jedoch aus einer bundesweiten Bodenschätzung aus dem Jahr 1934. Aktuellere Daten stellt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zur Verfügung, allerdings sind auch diese ca. 50 Jahre alt.

 

Die Grundidee der Katalogisierung von Böden nach ihrer Ertragsfähigkeit halten wir bei AQ Ampere für sehr sinnvoll im Zusammenhang mit der Genehmigung für eine Photovoltaik Freiflächenanlage. Wir unterstützen den Gedanken, dass ertragsreiche Böden nicht der Landwirtschaft entzogen werden sollten und eher so auf sogenannten benachteiligten Gebieten errichtet werden sollten. Jedoch bedürfte es einer Aktualisierung der Bodenpunktekatalogisierung, damit diese sinnvoll genutzt werden kann.  

 

So beobachten wir bei unseren Gesprächen mit Flächeneigentümern häufig Verwirrung bei der Bewertung von Freiflächen. Auf dem Papier sind die Flächen ertragsreich, aber die bewirtschaftenden Landwirte berichten, dass sie in Wirklichkeit nur schlecht bestellbar sind. Auch, wenn die Gemeinde die potenzielle Photovoltaik Freiflächenanlage befürwortet, müssen dann bspw. Zielabweichungsverfahren eingeleitet werden. Dies macht die Gespräche zu Genehmigungen einer Photovoltaik Freiflächenanlage komplizierter und langwieriger.  

 

Einheitliche Genehmigungen für Photovoltaik Freiflächenanlagen 

Die Genehmigungsprozesse im Zusammenhang mit einer PV Freiflächenanlage sind je nach Bundesland unterschiedlich. Einige Bundesländer legen fest, wie viel Prozent der Fläche jedes Landkreises für Solar-/Windkraftanlagen vorgesehen sind. Andere Länder weisen spezifische Flächen, die sich für Erneuerbare Energieanlagen besonders eignen, aus. Die Regionalplanung ist weiterhin häufig von der Landesplanung zu unterscheiden und hat wiederum eigene Anforderungen. 

 

Dies verlängert Genehmigungen für eine PV Anlage ebenfalls. Wir denken daher, dass einheitliche Genehmigungsprozesse sinnvoll wären, um schneller zu einer Entscheidung zu kommen. 

 

Im Gegensatz zur Windenergie haben Photovoltaik-Freiflächenanlagen keine Privilegierung. Das bedeutet, dass Windenergieanlagen bauplanungsrechtlich zulässig sind, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Bei Photovoltaik-Anlagen besteht diese Privilegierung nicht. Hier muss die Gemeinde den Standort mittels Bebauungsplans einschließlich Umweltbericht ausweisen, welches das Verfahren verlängert.  

 

Beschleunigung der Netzverträglichkeitsprüfungen 

Neben den Genehmigungen durch die Gemeinde müssen wir noch einige weitere Genehmigungen für eine Photovoltaik Freiflächenanlage einholen. Dazu zählt auch eine Prüfung der Netzverträglichkeit.  

 

  • Für jeden Solarpark muss geprüft werden, wo der nächste Punkt ist, um den Park an das allgemeine Stromnetz anzuschließen (Netzeinspeisepunkt).  
  • Zusätzlich dazu muss ebenfalls überprüft werden, ob das regionale Stromnetz die erwartbare Kapazität für den jeweiligen Solarparkt hat.  
  • Für diese Prüfung müssen die Netzbetreiber spätestens, aber innerhalb von acht Wochen ihr Ergebnis übermitteln, (§8 Abs 6 EEG 2021). Häufig dauert es aber noch länger.  

Diese monatelangen Wartezeiten müssen sich reduzieren, wenn wir Genehmigungen für Photovoltaik Freiflächenanlagen beschleunigen wollen. 

 

Neben diesen Faktoren bedingen aktuell Lieferzeitengpässe die Verlangsamung des Ausbaus Erneuerbarer Energieträger. Die Komponenten für eine Photovoltaik Freiflächenanlage müssen teilweise bis zu zwei Jahre im Voraus bestellt werden. Die Wartezeiten verlängern sich aufgrund von aktuellen Lieferengpässen, wodurch eine Projektplanung schwieriger wird. Lieferzeitprobleme behindern dabei zwar nicht den Genehmigungsprozess an sich, jedoch verlangsamen sie zusätzlich den Ausbau Erneuerbarer Energieanlagen. 

 

 

Quellen

[*] Eröffnungsbilanz Klimaschutz Jan. 2022 – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz  

[**] https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/novellierung-des-eeg-gesetzes-2023972

[***] https://strom-report.de/photovoltaik/

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