GENEHMIGUNGEN

für Photovoltaik Freiflächenanlagen

Sie möchten sich über den Genehmigungsprozess für Photovoltaik Freiflächenanlagen informieren? Sie haben bereits konkrete Ideen, wissen aber nicht, wo Sie ansetzen sollen? Hier finden Sie alle relevanten Informationen für die Genehmigung Ihrer Photovoltaik Freiflächenanlage. 

Wir übernehmen alle Genehmigungsschritte bei der Entwicklung des Photovoltaikprojekts!
Als Experten für Photovoltaikprojekte übernehmen wir den kompletten Genehmigungsprozess für Landeigentümer und führen Gespräche mit allen beteiligten Parteien für einen reibungslosen Ablauf. Sie müssen sich um nichts kümmern.

inhalt

Anforderungen an Freiflächen

Für Photovoltaik Freiflächenanlagen ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Da die jeweiligen Regelungen zur Errichtung einer Photovoltaik Freifläche auf Länderebene festgelegt werden, bedarf es in erster Linie einen entsprechenden örtlichen Bebauungsplan, um Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu installieren. Dieser basiert auf den Gesetzen und Regelungen des jeweiligen Bundeslands.

Die Anlaufstelle für einen entsprechenden Bebauungsplan ist das örtliche Bauamt.

Der Bebauungsplan gilt dabei als Basis für das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG § XYZ).

Ingmar Helmke und Stefan Rothschuh sitzen vor einem Plan und Laptop. Ingmar zeigt auf den Plan.

Anforderungen an Freiflächen

Für Photovoltaik Freiflächenanlagen ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Da die jeweiligen Regelungen zur Errichtung einer Photovoltaik Freifläche auf Länderebene festgelegt werden, bedarf es in erster Linie einen entsprechenden örtlichen Bebauungsplan, um Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu installieren. Dieser basiert auf den Gesetzen und Regelungen des jeweiligen Bundeslands.

Die Anlaufstelle für einen entsprechenden Bebauungsplan ist das örtliche Bauamt.

Der Bebauungsplan gilt dabei als Basis für das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG § XYZ).

Photovoltaik Freiflächen lassen sich staatlich fördern!
Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz "EEG") sind Photovoltaik Freiflächen lediglich dann förderungsfähig , wenn diese, durch eine Ausschreibung der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden. Durch das beschlossene EEG 2023 wurden die Anforderungen an förderungsfähige PV Freiflächen erweitert. Seit dem 01.01.2023 wurden die Fördersätze erhöht, aber auch die Ausschreibungsgrenze wurde von bislang 750KWp auf 1MWp angehoben.

Wo dürfen Freiflächenanlagen gebaut werden?

Nach Beschluss des Bundesministeriums für Umwelt dürfen Photovoltaik Freiflächenanlagen fortan vermehrt auf landwirtschaftlichen Flächen sowie auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden errichtet werden. 
Die genauen Anforderungen an Photovoltaikflächen dürfen die Länder allerdings eigenständig bestimmen.

Im bundesweit gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurden Regelungen festgelegt, die zur Errichtung von PV Freiflächenanlagen folgenden Bestimmungen umfassen: 

  • Photovoltaik Freiflächenanlagen dürfen auf Konversionsflächen errichtet werden
  • Photovoltaik Freiflächenanlagen dürfen auf 500 Meter breiten Randflächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen errichtet werden

Weitere Flächen, so beispielsweise auch benachteiligte Flächen, dürfen die Bundesländer über sogenannte Freiflächenöffnungsverordnungen freigeben. 

Länderspezifische Regelungen

Die Prozesse zur Genehmigung von Photovoltaik Freiflächenanlagen variieren von Bundesland zu Bundesland. Aus diesem Grund ist die jeweilige Bauordnung des Landes bindend. 


Wir haben den Überblick über die länderspezifischen Regelungen und Bestimmungen.

Sonderfall: Benachteiligte Gebiete

Als sogenannte benachteiligte Gebiete zählen Gebiete, die aufgrund von ungünstiger Standort- oder Umweltbedingungen geringe landwirtschaftliche Erträge erzielen. 
Welche benachteiligten Gebiete förderungsfähig sind, regelt die jeweilige Freiflächenöffnungsverordnung des jeweiligen Bundeslands. 
Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz haben die Verordnung bereits veranlasst. 

KLINGT KOMPLIZIERT? NICHT FÜR UNSERE EXPERTEN!

Ist ein Bebauungsplan notwendig?

Der Bebauungsplan stellt die Grundlage zur Photovoltaik Freiflächenanlage Genehmigung dar.
Bevor der Bebauungsplan in Kraft treten und die Baugenehmigung zur Errichtung des Photovoltaikpark genehmigt werden kann, bedarf es einer Zustimmung der jeweiligen Gemeinde. Relevante Kriterien für das Bauverfahren sind beispielsweise die Photovoltaikfläche sowie die Umweltverträglichkeit der Photovoltaikanlage.
Oftmals basiert die Befragung aber auch auf der Ertragsfähigkeit der Fläche, die mit Hilfe von sogenannten Bodenpunkten berechnet wird. Weitere Infos zum Freigabeprozess finden Sie in unserem Blogartikel Genehmigungen für Photovoltaik Freiflächenanlagen.

Erst nach einem durch eine kommunale Baubehörde abgenommenen Bebauungsplan kann die Baugenehmigung freigegeben werden. Der Genehmigungsprozess für Photovoltaik Freiflächenanlagen durchläuft ein sogenanntes mehrstufiges Verfahren (BauGB) und dauert daher durchschnittlich etwa 6 bis 12 Monate. Während dieser Zeit wird anhand verschiedener Kriterien überprüft, ob die Freifläche geeignet zur Errichtung von PV-Anlagen ist. Falls die Fläche als ungeeignet eingestuft wird, besteht die Option den Bebauungsplan abzuändern, damit er den gewünschten Anforderungen und Auflagen entspricht. 

Wichtig: Ohne Bebauungsplan sind Netzbetreiber nicht dazu verpflichtet, eine Einspeisevergütung zu zahlen.

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