GENEHMIGUNGEN
für Photovoltaik Freiflächenanlagen & Batteriespeicher
für Photovoltaik Freiflächenanlagen & Batteriespeicher
Sie möchten sich über den Genehmigungsprozess für Solarparks oder Batteriespeicher informieren? Sie haben bereits konkrete Ideen, wissen aber nicht, wo Sie ansetzen sollen? Hier finden Sie alle relevanten Informationen für die Genehmigung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage oder eines Batteriespeichersystems.
Wir übernehmen alle Genehmigungsschritte bei der Entwicklung des Projekts!
Als Experten für Photovoltaikprojekte übernehmen wir den kompletten Genehmigungsprozess für Landeigentümer und führen Gespräche mit allen beteiligten Parteien für einen reibungslosen Ablauf. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Photovoltaik-Großprojekte unterliegen rechtlichen Vorschriften, die eine sichere Planung, Umsetzung und Integration in das Stromnetz gewährleisten sollen. Die Anforderungen variieren je nach Standort und Größe der Anlage. Besonders in Bezug auf den Natur- und Landschaftsschutz, die öffentliche Sicherheit und die Energieeinspeisung gibt es zahlreiche Vorschriften, die beachtet werden müssen.
Für Photovoltaik Freiflächenanlagen ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Da die jeweiligen Regelungen zur Errichtung einer Photovoltaik Freifläche auf Länderebene festgelegt werden, bedarf es in erster Linie einen entsprechenden örtlichen Bebauungsplan, um Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu installieren. Dieser basiert auf den Gesetzen und Regelungen des jeweiligen Bundeslands.
Die Anlaufstelle für einen entsprechenden Bebauungsplan ist das örtliche Bauamt.
Der Bebauungsplan gilt dabei als Basis für das Erneuerbare Energien Gesetz.
Für Photovoltaik Freiflächenanlagen ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Da die jeweiligen Regelungen zur Errichtung einer Photovoltaik Freifläche auf Länderebene festgelegt werden, bedarf es in erster Linie einen entsprechenden örtlichen Bebauungsplan, um Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu installieren. Dieser basiert auf den Gesetzen und Regelungen des jeweiligen Bundeslands.
Die Anlaufstelle für einen entsprechenden Bebauungsplan ist das örtliche Bauamt.
Der Bebauungsplan gilt dabei als Basis für das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG § XYZ).
Photovoltaik Freiflächen lassen sich staatlich fördern!
Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz "EEG") sind Photovoltaik Freiflächen lediglich dann förderungsfähig , wenn diese, durch eine Ausschreibung der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden. Durch das beschlossene EEG 2023 wurden die Anforderungen an förderungsfähige PV Freiflächen erweitert. Seit dem 01.01.2023 wurden die Fördersätze erhöht, aber auch die Ausschreibungsgrenze wurde von bislang 750KWp auf 1MWp angehoben.
Nach Beschluss des Bundesministeriums für Umwelt dürfen Photovoltaik Freiflächenanlagen fortan vermehrt auf landwirtschaftlichen Flächen sowie auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden errichtet werden.
Die genauen Anforderungen an Photovoltaikflächen dürfen die Länder allerdings eigenständig bestimmen.
Im bundesweit gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurden Regelungen festgelegt, die zur Errichtung von PV Freiflächenanlagen folgenden Bestimmungen umfassen:
Weitere Flächen, so beispielsweise auch benachteiligte Flächen, dürfen die Bundesländer über sogenannte Freiflächenöffnungsverordnungen freigeben.
Die Prozesse zur Genehmigung von Photovoltaik Freiflächenanlagen variieren von Bundesland zu Bundesland. Aus diesem Grund ist die jeweilige Bauordnung des Landes bindend.
Wir haben den Überblick über die länderspezifischen Regelungen und Bestimmungen:
Im Land Brandenburg ist für jede Photovoltaikanlage auf Freiflächen zwingend eine Baugenehmigung erforderlich. Darüber hinaus gilt für PV-Systeme auf Flachdächern: Überschreiten sie eine Höhe von 60 cm und eine Fläche von mehr als 10 m², ist ebenfalls eine Genehmigung notwendig.
In Hessen besteht eine Genehmigungspflicht für Photovoltaikanlagen, sobald die installierte Fläche die Grenze von 10 m² übersteigt – unabhängig davon, ob es sich um Freiflächenanlagen oder um Systeme an Dächern oder Fassaden handelt.
Beide Bundesländer verlangen grundsätzlich eine Baugenehmigung für Photovoltaikanlagen, die auf freien Flächen installiert werden – unabhängig von deren Größe, Höhe oder Leistung.
Auch in Rheinland-Pfalz ist eine Baugenehmigung für sämtliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen erforderlich. Befinden sich PV-Systeme in der Nähe denkmalgeschützter Bauwerke, gilt die Genehmigungspflicht auch für Anlagen auf Dächern oder an Fassaden.
Das Saarland unterscheidet sich bei den Schwellenwerten: Eine Baugenehmigung für freistehende Solaranlagen ist erst notwendig, wenn diese mehr als 3 Meter hoch und über 12 Meter lang sind.
Hier greifen die Bauvorgaben bereits früher: Ab einer Höhe von 2,75 Metern und einer Länge von über 9 Metern sind freistehende Solarsysteme genehmigungspflichtig. Zudem gilt diese Pflicht auch für alle Anlagen, die in der Nähe von Baudenkmälern errichtet werden.
Als sogenannte benachteiligte Gebiete zählen Gebiete, die aufgrund von ungünstiger Standort- oder Umweltbedingungen geringe landwirtschaftliche Erträge erzielen.
Welche benachteiligten Gebiete förderungsfähig sind, regelt die jeweilige Freiflächenöffnungsverordnung des jeweiligen Bundeslands.
Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz haben die Verordnung bereits veranlasst.
Für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Batteriespeichern ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Diese basiert auf den jeweiligen Landesbauordnungen und muss bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Je nach Standort kann auch eine Befreiung oder Ausnahmegenehmigung notwendig sein. (Quelle: Bauordnungen der Bundesländer)
Damit eine Freifläche für Solarenergie genutzt werden kann, muss sie als Sondergebiet für Solar im Bebauungsplan ausgewiesen sein. Falls dies nicht der Fall ist, muss die Kommune den Flächennutzungsplan anpassen. Dieser Prozess kann einige Monate in Anspruch nehmen, weshalb eine frühzeitige Abstimmung mit den Behörden essenziell ist. (Mehr dazu: Agrar-Land.de)
Der Bebauungsplan stellt die Grundlage zur Photovoltaik Freiflächenanlage Genehmigung dar.
Bevor der Bebauungsplan in Kraft treten und die Baugenehmigung zur Errichtung des Photovoltaikpark genehmigt werden kann, bedarf es einer Zustimmung der jeweiligen Gemeinde. Relevante Kriterien für das Bauverfahren sind beispielsweise die Photovoltaikfläche sowie die Umweltverträglichkeit der Photovoltaikanlage.
Oftmals basiert die Befragung aber auch auf der Ertragsfähigkeit der Fläche, die mit Hilfe von sogenannten Bodenpunkten berechnet wird. Weitere Infos zum Freigabeprozess finden Sie in unserem Blogartikel Genehmigungen für Photovoltaik Freiflächenanlagen.
Erst nach einem durch eine kommunale Baubehörde abgenommenen Bebauungsplan kann die Baugenehmigung freigegeben werden. Der Genehmigungsprozess für Photovoltaik Freiflächenanlagen durchläuft ein sogenanntes mehrstufiges Verfahren (BauGB) und dauert daher durchschnittlich etwa 6 bis 12 Monate. Während dieser Zeit wird anhand verschiedener Kriterien überprüft, ob die Freifläche geeignet zur Errichtung von PV-Anlagen ist. Falls die Fläche als ungeeignet eingestuft wird, besteht die Option den Bebauungsplan abzuändern, damit er den gewünschten Anforderungen und Auflagen entspricht.
Wichtig: Ohne Bebauungsplan sind Netzbetreiber nicht dazu verpflichtet, eine Einspeisevergütung zu zahlen.
Ab einer bestimmten Größe ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Dabei werden mögliche Auswirkungen auf die Umwelt – etwa auf Flora, Fauna und Gewässer – bewertet. Ob eine UVP nötig ist, hängt von der Anlagengröße und der örtlichen Lage ab. (Detaillierte Infos: Umweltbundesamt)
Insbesondere für Batteriegroßspeicher kann eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich sein. Dies gilt insbesondere, wenn die Anlage als emissionsrelevant eingestuft wird, etwa durch die Gefahr von Lärmemissionen oder Wärmeentwicklung. (Mehr zu BImSchG: Bundesministerium für Umwelt)
Sowohl PV-FFA als auch Batteriespeicher benötigen eine Netzanschlussgenehmigung. Diese wird vom zuständigen Netzbetreiber erteilt und regelt, unter welchen Bedingungen die Einspeisung ins öffentliche Netz erfolgen darf. Je nach Netzkapazität und Einspeiseleistung können technische Anforderungen gestellt werden. (Netzanschlussregelungen: Bundesnetzagentur)
Da die Genehmigungsverfahren zeitaufwendig und komplex sind, lohnt es sich, einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben. AQ Ampere übernimmt die gesamte Abwicklung – von der ersten Beratung bis zur finalen Netzanschlussgenehmigung.
✅ Prüfung der Standortvoraussetzungen
✅ Antragstellung bei Behörden & Netzbetreibern
✅ Abstimmung mit der Gemeinde und Umweltbehörden
✅ Klärung von Bebauungsplan und UVP
✅ Schnelle und reibungslose Umsetzung
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